Pfandbriefbank

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Gemäss Pfandbriefgesetz hat die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute den Zweck den Grundeigentümern langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und günstigem Zinssatz zu vermitteln. Sie emittiert Pfandbriefe und gewährt den Mitgliedern Darlehen gegen Registerpfanddeckung zur Refinanzierung des Hypothekargeschäftes.
http://www.pfandbriefbank.ch/
Eintrag vom: 02.07.2014.
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Der Kluge lässt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.